Neues aus der Gemeindevertretung

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Wappen der Gemeinde Leogang

In der Gemeindevertretungssitzung am 2. Mai 2012 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

  • Beschluss Genehmigung Grundinanspruchnahme für Errichtung einer neuen Stockschießbahn
    Im Zuge der Erdbewegung für die Errichtung des neuen Parkplatzes beim Altenheim ist das Ersuchen des Eisschützenvereines an die Bürgermeisterin herangetragen worden, diese Gelegenheit zu nutzen, um eine 2. Stockschießbahn zu errichten. Die Gemeinde wird um die Genehmigung der Grundinanspruchnahme ersucht, wobei die Finanzierung durch den Verein selbst erfolgt.

    Es wurde der einstimmige Beschluss gefasst, die Grundinanspruchnahme von Gemeindegrund für die Errichtung der zweiten Stockschießbahn zu genehmigen. Der Verein soll auf die stattfindenden Planungsarbeiten hingewiesen werden und gemeinsam die optimale Lösung im Hinblick auf das Gesamtbild erarbeitet werden.

  • Beschluss Ankauf bzw. Finanzierungsvariante Unimog für Bauhof 2012
    Wie bereits anlässlich der Budgetberatungen diskutiert und in Form der Anzahlung im Budget 2012 vorgesehen möge der Beschluss über die Anschaffung bzw. Finanzierungsvariante für einen neuen Unimog gefasst werden. Das auszutauschende Gerät U1650 ist Baujahr 1996 und ist zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft noch vor den Wintermonaten zu erneuern. Das Rücktauschangebot für das alte Fahrzeug weist eine Summe von € 19.000,-- aus. Für die Finanzierung wurden mehrere Angebote eingeholt.

    Es wurde der einstimmige Beschluss gefasst, einen neuen Unimog 400 anzuschaffen. Die endgültige Entscheidung über die Finanzierungsvariante wird im Herbst nach Prüfung der Finanzlage getroffen.

  • Beratung und Beschlussfassung Erhöhung Anteile an den Leoganger Bergbahnen
    Im Rahmen der Errichtung der zweiten Aufstiegshilfe der Leoganger Bergbahnen wird den Gesellschaftern, darunter auch die Gemeinde Leogang, die Möglichkeit geboten, das Stammkapital zu erhöhen. Folgende Möglichkeiten stehen zur Auswahl:
    • - Die Erhöhung (Einzahlung des 1,6fachen des bestehenden Nominalanteiles) und zusätzlich die Gewährung eines nachrangigen Gesellschafterdarlehens in der Höhe des 1,6fachen des bestehenden Nominalanteiles. Kosten hierfür wären: € 2.725,23 Stammkapital x 3,2 = € 8.720,74
      - Kapitalerhöhung mit nur einem Teilbetrag.
      - Kapital so belassen, wie es ist.
      - Anteile zu einem Preis in Höhe des 4fachen Nominalen verkaufen.
      - Neuerliche Beteiligung bzw. Aufstockung der Anteile im Falle einer eventuellen 2. Kapitalerhöhung.
    Es wurde der einstimmige Beschluss gefasst, die Eigenkapitalerhöhung um 40% mitzumachen und der Gesellschaft ein Darlehen in derselben Höhe zu gewähren. Auch eine weitere Kapitalerhöhung in einer allfälligen zweiten Runde kann man sich vorstellen. Die Gesamtkosten von € 12.000,-- sind nicht im Budget 2012 vorgesehen und wird die Überschreitung mit diesem Beschluss zur Kenntnis genommen.

  • Verordnung für Feuerwerke - Aufhebung
    Die Gemeindevertretung hat mit GV-Beschluss vom 03.04.2006 eine Verordnung für die Durchführung von Feuerwerken beschlossen. Auf Grund der Neuregelung des Pyrotechnikgesetzes 2010 ist die Verordnung der Gemeinde Leogang überholt bzw. im Hinblick auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr rechtmäßig. Als Folge davon sollte diese Verordnung außer Kraft gesetzt/aufgehoben werden. Die BH Zell am See als zuständige Behörde für das Pyrotechnikgesetz empfiehlt, lediglich für die Silvester-/Neujahrsnacht eine Ausnahme vom gesetzlichen Verbot mittels neuer Verordnung festzulegen (z.B. Erlaubnis während der Zeit von 21:00 bis 03:00 Uhr). Damit gäbe es bzgl. Verwaltungsübertretung und Bestrafung (§ 40) eine Regelung. Eine solche Festlegung haben z.B. unsere Nachbargemeinden Saalfelden und Maria Alm. Insgesamt gibt das neue Gesetz eine umfangreiche Handhabe vor. Bei Feuerwerken, für die eine Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft erforderlich ist, werden die jeweiligen Gemeinden in das Verfahren miteinbezogen (Abgabe einer Stellungnahme).

    Es wurde der einstimmige Beschluss gefasst, die bestehende Feuerwerksverordnung aufzuheben. Eine neue Verordnung für die Ausnahmeregelung in der Silvesternacht möge entworfen werden. Gleichzeitig wird der Bezirkshauptmannschaft signalisiert, dass die Vorgaben unserer Verordnung weiterhin als Richtschnur gelten sollten.

  • Grundangelegenheit mit Josef Mayrhofer, Sonnrain 5
    Im Zuge von beabsichtigten Baumaßnahmen (Wohnhauserweiterung) wird von Josef Mayrhofer um eine geringfügige Grundabtretung/-zuschreibung ersucht. Konkret soll von der südlich vorbeiführenden Gemeindestraße ein Fläche von 11m² in das Eigentum von Josef Mayrhofer gelangen und als Ausgleich die gleiche Fläche östl. in das Eigentum der Gemeinde übertragen werden. Die vermessungstechnische Aufnahme wird vom Vermessungsbüro Bauer, Kitzbühel erstellt.
    Da die von der Gemeinde abzutretende Fläche als öffentliches Gut ausgewiesen ist, bedarf die Durchführung der allgemeinen Bekanntmachung. Bei positiver Erledigung könnte die Herstellung der Grundbuchsordnung gemäß den Durchführungsbestimmungen des Liegenschaftsteilungsgesetzes erfolgen.

    Es wurde der einstimmige Beschluss über die öffentliche Kundmachung der beabsichtigten Abtretung gefasst. Einem Tausch der beiden Flächen steht unter Fernbleiben von Eingaben aufgrund der allgemeinen Bekanntmachung nichts im Wege.

  • Förderungsansuchen - Bibliothek der Pfarre Leogang 2012
    Die Bibliothek der Pfarre Leogang, vertreten durch Marlene Vötsch ersucht um neuerliche Zuerkennung einer Förderung für 2012.

    Es wurde der einstimmige Beschluss gefasst, die Bibliothek der Pfarre Leogang 2012 wieder mit € 700,-- zu unterstützen.

  • Förderungsansuchen - Chorreise der Volksschule 2012 nach Wien
    Wie bereits unter bei der Sitzung am 08.03.2012 unter Allfälliges durch die Bürgermeisterin vorinformiert, haben 38 Kinder aus der Volksschule die Möglichkeit, zu einem Treffen von Chören aus aller Welt in Wien zu reisen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf etwa € 3.000,--, wobei € 1.700,-- bereits durch andere Institutionen und Firmen abgedeckt sind.

    Es wurde der einstimmige Beschluss gefasst, diese Aktivität der Volksschule mit € 1.300,-- zu unterstützen.

  • Resolution Vorsteuerabzug für Schulen - Investitionen in Bildung dürfen nicht verteuert werden!
    Im Rahmen des Stabilitätsgesetzes 2012 wurden zahlreiche Maßnahmen beschlossen, die teils einen massiven Eingriff in den bestehenden Finanzausgleich darstellen. Neben der Immobilienertragssteuer bei Veräußerungen von Grundstücken und Gebäuden und anderen Maßnahmen führen insbesondere die Einschränkungen im Bereich der Vorsteuer zu enormen finanziellen Mehrbelastungen für Städte und Gemeinden.
    Besonders evident wird diese Verteuerung im Bereich des Schulwesens. Gleich ob beim Ausbau der ganztägigen Schulangebote, der Überführung aller Hauptschulen in Neue Mittelschulen und anderen Bildungsoffensiven der letzten Jahre, als Erhalter der Pflichtschulen müssen Städte und Gemeinden zukünftig massive Investitionen in Bildungseinrichtungen tätigen. Diese Investitionen werden aber durch die Streichung des Vorsteuerabzugs nunmehr in Frage gestellt. Der Österreichische Städtebund und der Österreichische Gemeindebund fordern daher eine Lösung für Investitionen in Bildungseinrichtungen um die Errichtung, den Ausbau und die Sanierung der Schulinfrastruktur nicht zu gefährden.

    Vorsteuerabzug für Schulen - Investitionen in Bildung dürfen nicht verteuert werden!
    Die Städte und Gemeinden werden durch die Bundesverfassung bzw. durch die zuständigen Materiengesetzgeber mit zahlreichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung betraut. Das betrifft besonders das Schulwesen, wo die Kommunen Schulerhalter der Pflichtschulen sind und 100 % der Kosten tragen.
    Prominent in der Präambel zum aktuellen Regierungsprogramm wird die Bedeutung der Bildung für die Zukunft des Wohlstandes unseres Landes mit dem Hinweis auf "massive Investitionen" unterstrichen. Folgerichtig sind Maßnahmen, die solche Investitionen erschweren, diametral zu den Zielen unserer Bundesregierung. Gerade im Hinblick auf die Offensive im Bereich der Ganztagesbetreuung sind etliche Projekte durch die 20% Verteuerung in Folge der Streichung des Vorsteuerabzugs nunmehr in Frage gestellt. Die Fristerstreckung bis September 2012 ändert ja nichts an der generellen Verteuerung.

    Der Gemeinderat, die Gemeindevertretung von Leogang fordert daher:
    Mit Berufung auf das Regierungsprogramm fordert die Gemeindevertretung von Leogang die Beibehaltung des Vorsteuerabzugs für Schulen. Auch Investitionen in damit verbundene Bildungseinrichtungen wie den Bildungscampus (eine Kombination von Schule, Kindergarten, Hort, Bibliothek) sollten darin einbegriffen sein, um die Errichtung, Ausbau und Sanierung dieser wichtigen Bildungseinrichtungen nicht zu gefährden. Dies könnte durch eine zusätzliche Aufnahme einer Ausnahmeregelung im Umsatzsteuergesetz (analog wie bei GSBG-Beihilfenbezieher) erfolgen.

    Die Städte und Gemeinden sind im Interesse der gesamtstaatlichen Konsolidierung weiterhin zu offenen Gesprächen mit den Partnern in Bund und Ländern bereit.

    Es wurde der einstimmige Beschluss gefasst, die vorliegende Resolution zu unterfertigen.

  • Ankauf ÖGB Wohnung im Objekt Lechner, Leogang 42
    Das Haus Lechner wird generalsaniert und vom ÖGB (Raum Kinderspielgruppe) wurde der Gemeinde die Übernahme der Wohnung TOP 1 (78m²) angeboten.
    • - Mietvariante zu mtl. € 700,-- netto zzgl. Betriebskosten auf 10 Jahre unkündbar
    • - Kaufmöglichkeit zu € 48.000,-- zzgl. Sanierungskostenanteil von ca. € 20.000,--
    Derzeit einen anderen Raum für die Spielgruppe zu finden ist schwierig. Ein Mehrzweckraum könnte beim neuen Gebäude der Freizeitanlage mit eingeplant werden.

    Es wurde der einstimmige Beschluss gefasst, die Wohnung des ÖGB im Objekt Lechner zum Preis von € 48.000,- zu erwerben. Sanierungskosten in der Höhe von etwa € 20.000,-- (anteilig für das gesamte Gebäude) werden zusätzlich anfallen.

  • Allfälliges
    Bürgermeisterin Helga Hammerschmied-Rathgeb hat auf einen Vorwurf der ÖVP-Fraktion, dass bei der Vergabe der einzelnen Gewerke durch die Wohnbaugenossenschaft Bergland  keine Leoganger Betriebe zum Zug gekommen sind, reagiert und unter Tagesordnungspunkt „Allfälliges“ folgende Informationen dazu gegeben:

    Es wurden zehn in Leogang ansässige Unternehmen dazu eingeladen, an der Angebotslegung für das Bauvorhaben “Seniorenwohnheim und betreubares Wohnen“ teilzunehmen. Warum sich nun bedauerlicherweise keine Leoganger Unternehmen unter denen für den Bau beauftragten und daher beteiligten Unternehmen befinden, wird aus der nachstehenden Auflistung ersichtlich:

    • - Von den zehn eingeladenen Firmen (mit teilweise mehreren Gewerken), haben sieben Firmen ihre Angebote nicht abgegeben oder eine Absage erteilt.
    • - Zwei von den eingeladenen Firmen wurden bereits aufgrund des zu hohen Preisunterschiedes zum Bestbieter von den Verhandlungen ausgeschieden – die Rückstände betrugen 13,21 % und 36,82 %!
    • - Zwei von den eingeladenen Firmen konnten trotz Verhandlungsgesprächen nicht als Bestbieter den Zuschlag erreichen.
    Da sich die Gesamtauftragssumme vom Seniorenwohnheim nur äußerst knapp unter der Förder-Obergrenze bewegt und ein Überschreiten dieser Auftragssumme den Verlust einer Förderung von ca. € 900.000,00 bedeuten würde, ist es schon aus finanziellen Gründen nicht möglich gewesen, den Zweit- oder Drittplatzierten Firmen den Zuschlag zu erteilen.
    Abgesehen davon würde diese Vorgehensweise auch nicht dem angewandten Ausschreibungsverfahren (offenes Verfahren) gemäß Vergaberecht entsprechen und könnte Einsprüche zur Folge haben.

    Auch wenn die Gemeinde dieses Projekt nicht über eine Wohnbaugesellschaft mittels Baurecht  errichten würde, müssten wir uns an die Förder-Obergrenzen und an die Vergaberichtlinien halten. Die Gemeinde Leogang vergibt in der nächsten Zeit noch die Aufträge für die 3 Küchen und die Einrichtung der 3 Wohngruppen samt Kachelöfen. Dazu haben unsere Leoganger Firmen nochmals die Möglichkeit, Angebote zu stellen.

15.05.2012