Wahl des Bundespräsidenten am 25.04.2010

Bundesadler mit rot-weiß-rotem Hintergrund

Am 25. April 2010 findet die Wahl für den österreichischen Bundespräsidenten statt.


Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag (02.03.2010) in einer österreichischen Gemeinde mit Hauptwohnsitz gemeldet und in die Wählerevidenz eingetragen sind. Weiters Auslandsösterreicher, welche in eine Wählerevidenz eingetragen sind.

Wahlkarten:
(Briefwahl im Inland)
Wer nicht im Wahllokal wählen möchte, kann dies auch auf dem Postweg tun, gleichgültig ob er sich in Österreich oder einem anderen Staat aufhält. Bei der Konzipierung des Briefwahlmodells wurde auf eine einfache Administrierbarkeit geachtet. Mit dem einheitlichen Wahlkartenvordruck kann man zukünftig entweder, wie bisher, im bewährten Wahlkartensystem vor einer Wahlbehörde oder mittels Briefwahl, also an jedem beliebigen Ort seine Stimme abgeben.


Wahlkarten können ab sofort bis spätestens Freitag, den 23.04.2010, 11.00 Uhr bei der Gemeinde Leogang beantragt werden:

Wenn infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägrigkeit der Besuch der besonderen Wahlbehörde ("fliegende Wahlkommission") gewünscht wird, so ist ebenso ein Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte zu stellen und auf dem Antrag dieses Ersuchen ausdrücklich zu vermerken.

Wählerverständigung:
In der Woche vor dem Wahltag werden durch die Gemeinde sog. Wählerverständigungskarten an alle Wahlberechtigten verschickt. Diese enthalten neben dem Namen des Wahlberechtigten das zuständige Wahllokal, die Öffnungszeiten sowie ihre laufende Nummer im Wählerverzeichnis. Bitte nehmen Sie zur Wahl neben dem vorgeschriebenen Ausweisdokument auch wieder die Ihnen zugegangene Wählerverständigungskarte mit. Sie erleichtern damit den Wahlbehörden Ihre Arbeit und tragen zu einer zügigeren Wahlabwicklung bei.

Wählerverzeichnis:
Das Wählerverzeichnis liegt von 22.03. bis 01.04.2010 im Meldeamt der Gemeinde Leogang zur öffentlichen Einsicht auf. Die Auflage hat den Zweck, das Wählerverzeichnis durch Mitwirkung der Bevölkerung einer Überprüfung und allfälligen Richtigstellung zu unterziehen. Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht bei der bevorstehenden Nationalratswahl nur ausüben, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind! In das Wählerverzeichnis sind alle Männer und Frauen aufzunehmen, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde am Stichtag (02.03.2010) ihren Hauptwohnsitz hatten.


WAHLZEIT 7 UHR bis 16 UHR

Wahlsprengel
Ortschaften
Wahllokal
Verbotszone
Sprengel 1
Leogang, Hirnteit, Madreit,
Pirzbichl, Rain bis Finsterbach,
Sonnrain
Aula Hauptschule
gesamtes
Hauptschulgrundstück
Sprengel 2
Ecking, Otting, Rosental, Sinning,
Sonnberg bis Badhausbach, Ullach
Turnsaal Hauptschule
gesamtes
Hauptschulgrundstück
Sprengel 3
Berg, grießen, Hütten, Rain westl.
Finsterbach, Schwarzleo, Sonnberg
westl. Badhausbach
Bergbaumuseum
gesamtes
Museumsgrundstück

12.03.2010