Hundeanmeldung
Hunde, die über 12 Wochen alt sind und in der Gemeinde Leogang gehalten werden, müssen gemäß § 16a Salzburger Landessicherheitsgesetz binnen einer Woche ab Beginn der Haltung angemeldet werden. Diese Meldung hat zu enthalten:
- Name und Anschrift des Hundehalters/der Hundehalterin
- Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
- Name und Anschrift der Person, die den Hund zuletzt gehalten hat
- Kennzeichnungsnummer
Diese Daten werden auf dem Formular Hundeanmeldung erhoben - dieses ist jedenfalls auszufüllen und der Gemeinde Leogang zu übermitteln!
Der Anmeldung sind zwingend anzuschließen:
- Sachkundenachweis
- Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für den Hund
Die aufgrund der Anmeldung erhobenen Daten dürfen von der Gemeinde auch bei der abgabenrechtlichen Behandlung des Haltens von Hunden verwendet werden!
Für Hunde, die in der Gemeinde Leogang gehalten werden ist eine Hundesteuer zu entrichten!
Formular für die Anmeldung eines Hundes
Gegebenenfalls hat der Hundehalter/die Hundehalterin die Beendigung des Haltens eines Hundes und Angabe eines Endigungsgrundes und unter Bekanntgabe eines allfälligen neuen Halters binnen einer Woche bei der Gemeinde zu melden.
Hygiene
In gesamten Gemeindegebiet von Leogang gibt es derzeit 55 Hundekotstationen. Hier können Hundekotbeutel entnommen und auch wieder entsorgt werden.
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