Die Gemeinde Leogang kann auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- Bildmarke
- Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist.
- Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
Wir verwenden folgende Bildmarke in unserer Amtssignatur:
Beispieldokument:
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Leogang gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz finden Sie unter: Amtssignatur herunterladen
Prüfung eines amtssignierten elektronischen Dokuments
Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte