» Europawahlen 2014

Veröffentlichungsdatum19.03.2014Lesedauer3 Minuten

 

Am 25. Mai 2014 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt.


Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag (11.03.2014) in Leogang mit Hauptwohnsitz gemeldet und in die Wählerevidenz eingetragen sind. Weiters wahlberechtigt sind Auslandsösterreicher und EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Leogang, die auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Gemeinde aufgenommen wurden.

Wählerverzeichnis liegt von 1. bis 10. April 2014 zu folgenden Zeiten im Meldeamt der Gemeinde Leogang zur öffentlichen Einsicht auf. Die Auflage hat den Zweck, das Wählerverzeichnis durch Mitwirkung der Bevölkerung einer Überprüfung und allfälligen Richtigstellung zu unterziehen. Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht bei der bevorstehenden Europawahl nur ausüben, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind!

In das Wählerverzeichnis sind alle Männer und Frauen aufzunehmen, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde am Stichtag (11.03.2014) ihren Hauptwohnsitz hatten bzw. in die Wählerevidenz für EU-Bürger und Auslandsösterreicher eingetragen sind.

Dienstag, 1. April, 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch, 2. April, 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag, 3. April , 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag, 4. April, 7.00 bis 12.00 Uhr
Samstag, 5. April, 8.00 bis 12.00 Uhr
Montag, 7. April, 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag, 8. April, 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch, 9. April, 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag, 10. April, 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Amtliche Wahlinformation:
Drei Wochen vor der Wahl werden durch die Gemeinde sogenannte Wählerverständigungskarten, inkl. umfangreichen Informationen betreffend die Briefwahl, an alle Wahlberechtigten verschickt. Diese enthalten neben dem Namen des Wahlberechtigten, das zuständige Wahllokal, die Öffnungszeiten sowie die laufende Nummer im Stimmverzeichnis. Bitte nehmen Sie zur Stimmabgabe neben dem vorgeschriebenen Ausweisdokument auch diese Wählerverständigungskarte mit. Sie erleichtern damit den Wahlbehörden die Arbeit und tragen zu einer zügigeren Wahlabwicklung bei.

Wählen mit Wahlkarte (Briefwahl):
Wer nicht in einem Wahllokal wählen möchte, kann dies auch mittels der Briefwahl erledigen. Dabei ist wichtig, dass die Wahlkarte bis spätestens am Wahltag (25.05.2014, 16.00 Uhr) bei der Gemeindewahlbehörde Leogang einlangt. Sie kann per Post (Postweg beachten!) übermittelt oder auch persönlich abgegeben werden.

Wahlkarten können ab sofort beantragt werden. Die Ausgabe kann jedoch erst ab Anfang Mai, nach Vorliegen der Drucksorten, erfolgen. Bitte unbedingt ein amtliches Ausweisdokument mitnehmen bzw. bei schriftlichem Antrag Name, Adresse, Geburtsdatum und Reisepassnummer angeben oder Ausweiskopie beilegen.

Eine telefonische Beantragung ist aufgrund der Gesetzeslage nicht möglich!

  • persönlich (bis Freitag, 23.05.2014, 12.00 Uhr)
  • schriftlich (bis Donnerstag, 21.05.2014)
  • --> Wahlkartenantrag online
    --> E-Mail an carina.riedlsperger@leogang.at
    --> FAX an 06583/8223-83
    --> mit sonstiger Schriftform

Hier können Sie Ihre Wahlkarte online beantragen:


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